Der
Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht,
wo ich über die Fachanwaltsqualifikation verfüge.
Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen
Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Da ich
"beide Seiten" vertrete, sind mir die jeweiligen
Interessenlagen gut bekannt, was aus meiner Sicht für
die erfolgreiche Bearbeitung des
jeweiligen Mandaten unerlässlich ist.
Neben dem Arbeitsrecht liegt
der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Bau-
und Architektenrecht, im Verkehrsrecht sowie im Miet- und
Wohnungseigentumsrecht.
Darüber hinaus werden
von mir sämtliche Mandate der Kanzlei aus den Bereichen
des Internetrechtes, des Versicherungsrechtes, des Straf-
und Ordnungswidrigkeitenrechtes als auch diejenigen Mandate
im öffentlichen Recht bearbeitet.
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