Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte in der Bundesrepublik Deutschland das Recht sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat derjenige, der den Unfall verschuldet hat, bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen.
Sie können uns den nachfolgenden Unfallbericht per E-Mail zuschicken. Ihre Angelegenheit wird sofort bearbeitet. Sie können sich auch telefonisch an unsere Kanzlei wenden und einen Termin vereinbaren. Für den ersten Kontakt, Tel.: 07244/77080, email: rae@heiss-korn.de sind Frau Steinauer, vertretungsweise Frau Rothweiler zuständig. |