In
den ersten Jahren meiner Anwaltstätigkeit standen die
Bereiche Baurecht, Verkehrsrecht sowie die allgemeine Vertragstätigkeit
im Vordergrund. Mit zunehmender Zeit wurde der familien- und
erbrechtliche Anteil der Mandate immer größer,
so daß ich mich nach Einführung der Fachanwaltschaft
im Jahre 1997 sofort dazu entschloß, die Fachanwaltsqualifikation
für den Bereich Familienrecht zu erwerben. Neben dem
Fachanwalt für Familienrecht, den ich seit 1997 inne
habe, habe ich mich auch im Bereich Erbrecht ständig
weitergebildet und im Jahre 2003 einen 18-tägigen Kurs
der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
(DVEV) erfolgreich absolviert. Nachdem im Jahr 2005 der "Fachanwalt
für Erbrecht" eingeführt wurde, habe ich sofort
die entsprechende Qualifikation erworben. Ich bin seit Jahren
als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig
und wickle auch Nachlässe mit Auslandsbezug ab.
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