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Heiß & Korn im FOCUS Magazin

In den ersten Jahren meiner Anwaltstätigkeit standen die Bereiche Baurecht, Verkehrsrecht sowie die allgemeine Vertragstätigkeit im Vordergrund. Mit zunehmender Zeit wurde der familien- und erbrechtliche Anteil der Mandate immer größer, so daß ich mich nach Einführung der Fachanwaltschaft im Jahre 1997 sofort dazu entschloß, die Fachanwaltsqualifikation für den Bereich Familienrecht zu erwerben. Neben dem Fachanwalt für Familienrecht, den ich seit 1997 inne habe, habe ich mich auch im Bereich Erbrecht ständig weitergebildet und im Jahre 2003 einen 18-tägigen Kurs der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) erfolgreich absolviert. Nachdem im Jahr 2005 der "Fachanwalt für Erbrecht" eingeführt wurde, habe ich sofort die entsprechende Qualifikation erworben. Ich bin seit Jahren als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig und wickle auch Nachlässe mit Auslandsbezug ab.